UVV-Prüfung

UVV-Prüfung

ad truckdrive-Werkstätten - Ihr Ansprechpartner für die UVV-Prüfung

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ist bei gewerblich genutzten Fahrzeugen seitens der Berufsgenossenschaft verpflichtend vorgeschrieben. Was die wenigsten jedoch wissen ist, dass die UVV Prüfung, unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) im Bedarfsfall, jedoch mindestens einmal pro Jahr, durchzuführen ist. Mit der Verkehrs- und Arbeitssicherheit im Mittelpunkt der Prüfung wird zudem ein effektiver Beitrag zur Prävention von Unfällen im Betrieb geleistet. Bei Missachtung der UVV kann Ihnen die Berufsgenossenschaft, falls es zu einem Unfall kommen sollte, die Versicherungsleistungen verweigern.

Unsere Leistungen für die Unfallverhütungsvorschriften im Überblick

In unseren ad truckdrive-Werkstätten warten qualifizierte Mitarbeiter auf Sie, die gerne die Überprüfung gemäß der Unfallverhütungsvorschriften für Sie durchführen. Hierbei nehmen wir auf Termin die wichtigsten Prüfungen dieser Art, beispielsweise die DGUV V 70 für Fahrzeuge, die DGUV V 52 für Krane, die DGUV G 308-002 für Ladebordwände oder die DGUV R 114-010 für Kipp- und Absetzbehälter vor. Um zusätzlich Zeit und Mühe zu sparen, können Sie bei uns den nächsten UVV-Termin direkt mit der Hauptuntersuchung kombinieren. Gerne beraten wir Sie umfassend und erklären Ihnen, welche Prüfvorschriften für den jeweiligen Fahrzeugtyp Ihres Fuhrparks angewendet werden. Über unsere Werkstattsuche im Internet ermitteln Sie schnell und einfach, welche ad truckdrive-Werkstätten Ihnen regional rund ums Thema UVV weiterhelfen.

Pannenhotline:
00800-23878253