Fahrtenschreiber- & Tachoprüfung § 57b StVZO

Fahrtenschreiber- und Tachoprüfung § 57b StVZO

Mit Ihrer ad truckdrive-Werkstatt zur professionellen Fahrtenschreiber- und Tachoprüfung

Die genaue Dokumentation des Weges bei Transportfahrzeugen durch den Fahrtenschreiber ist nicht zuletzt wegen der vorgeschriebenen Verdachtsprüfung des Gesetzgebers unverzichtbar. Für eine ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit ist eine Prüfung nach § 57b StVZO alle zwei Jahre oder nach elementaren Fahrzeugänderungen wie der Einbau der Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte, Reparaturen, Anpassung von Reifenumfang und Wegdrehzahl oder nach Abweichungen der UTS-Zeit um mehr als 20 Minuten dringend notwendig. Hierbei erfolgt die Prüfung auf Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise gemäß den gesetzlichen Vorschriften, was nur bei entsprechend beauftragten Werkstätten nach § 57b III StVZO erfolgen darf.

Unsere Leistungen im Bereich Fahrtenschreiber- und Tachoprüfung im Überblick

Bei unseren ad truckdrive-Werkstätten als Ihr fachkundiger und verlässlicher Ansprechpartner für die Prüfung Ihrer Tachos und Fahrtenschreiber bieten wir Ihnen die Durchführung der Prüfung gemäß § 57b StVZO gerne an. Dadurch genießen Sie die Sicherheit, dass jede Prüfung professionell und fachmännisch durchgeführt wird. Dies wird Ihnen auch durch die entsprechende Prüfbescheinigung bestätigt, die eine Gültigkeit von maximal zwei Jahren aufweist. Wenn Sie Ihren Fuhrpark erweitert haben oder unsicher sind, ob bestimmte Änderungen an Ihren Fahrzeugen eine neue Tacho- oder Fahrtenschreiberprüfung notwendig machen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Welche unserer ad truckdrive-Werkstätten Ihnen für Prüfungen offenstehen, ermitteln Sie am einfachsten über eine schnelle Werkstattsuche online.

Pannenhotline:
00800-23878253