Herstellergarantie und Gewährleistung? Ist das nicht das Gleiche?
Dienstag, 17. Juli 2018
Trotz Besuch in der freien Lkw-Werkstatt Erhalt der Herstellergarantie?
Was war nochmal der Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie?
Besonders bei Mischflotten stellt sich oftmals die Frage: alle Fahrzeuge zu einer Mehrmarken-Werkstatt oder jedes zur entsprechenden Vertragswerkstatt bringen? Besonders letzteres verursacht in Betrieben mit mehreren Fahrzeugen einen hohen Organisations- und Koordinationsaufwand, der nicht in jede Tagesplanung passt. Auf der anderen Seite stellt sich, vor allem bei neueren Fahrzeugen, die Frage nach der Herstellergarantie. Bleibt diese dann überhaupt erhalten? Gibt es einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Herstellergarantie und wenn ja, worin macht sich dieser bemerkbar? Wir decken auf!
Herstellergarantie vs. Gewährleistung
Schäden und Mängel an Ihren Fahrzeugen können über zwei verschiedene Sicherungsmittel abgedeckt werden: Gewährleistung und Herstellergarantie!
- Die Gewährleistung beschreibt die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gilt für den Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kauf eines Neuwagens und ist im BGB festgeschrieben – unabhängig von Hersteller und Fahrzeugtyp.
- Die Zugabe einer Herstellergarantie beim Verkauf eines Neuwagens ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers und kann ergänzend zum gesetzlichen Schutz gewährt werden. Das bedeutet unter anderem, dass es dem Hersteller freigestellt ist, wie dieser den Umfang und die Inhalte zusammenstellt. Im Gegensatz zur Gewährleistung kann der Erhalt der Herstellergarantie an definierte Bedingungen gebunden sein – wie z.B. regelmäßige Inspektionen, Bindung von Leasingfahrzeugen an Vertragswerkstätten u.s.w.
Wussten Sie, dass ad truckdrive Werkstätten nach Herstellervorgaben arbeiten und somit auch den Erhalt Ihrer Herstellergarantie sicherstellen können?
Wer eine Herstellergarantie beim Erwerb seiner Fahrzeuge erhalten hat, möchte diese natürlich ungern durch die Missachtung von Bedingungen verlieren. Oftmals sind regelmäßige Inspektionen Bestandteil eben dieser Bedingungen. Was im Falle von Inspektionen jedoch nicht dazu gehört, ist die Bindung an die Vertragswerkstatt - obwohl regelmäßig von Herstellern darauf hingewiesen wird, dass Inspektionen zwingend in der zugeordneten Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen.
Spätestens seit Inkrafttreten der KFZ-GVO 461/201 ist es nicht mehr zugelassen den Erhalt der Herstellergarantie ohne weiteres an die Nutzung einer vorgegebenen Werkstatt zu knüpfen. Demnach ist der Erhalt der Herstellergarantie, egal ob Wartung oder Inspektion, ortsunabhängig, solange der durchführende Betrieb Inspektionen fachgerecht nach Herstellervorgaben durchführt. Das heißt für Sie: es muss nicht immer die Vertragswerkstatt sein, sondern es kann auch die freie Werkstatt mit oftmals günstigeren Konditionen sein – das schont den Geldbeutel und auch Ihren Garantieerhalt.
Warum? Dank moderner Werkstatttechnik, der Verwendung von Ersatzteilen in Originalteil-Qualität* und dem notwendigen Know-How führen ad truckdrive Werkstätten Ihre anstehenden Serviceleistungen fachgerecht nach Herstellervorgaben durch. Damit ist der ad truckdrive Stempel im Serviceheft bei der Erfüllung der Bedingungen zum Erhalt der Herstellergarantie gültig.
P.S.: ad truckdrive Werkstätten kümmern sich auch gerne um den Austausch von Verschleißteilen und um die Reparatur von Unfallschäden – auch hier wieder nach Herstellervorgaben, damit Ihre Herstellergarantie erhalten bleibt.
* Original-Ersatzteile nach Definition der Kfz-GVO (EU) 461/2010 i. V. m. der ergänzenden Leitlinie Rn. 19.