Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit sollte künftig besser eingehalten werden.
Dienstag, 10. Juli 2018
Seit dem 25.05.2017 ist es gesetzlich verboten, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Lkw oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit zu verbringen. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen sowie die Sicherheit für den Straßenverkehr aber auch den Fahrer zu verbessern.
Was ist die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Art. 8 Abs. 6 bestimmt: „In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
- Zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder...
- ...eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden.
Dabei wird jedoch die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne Unterbrechung vor dem Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.
Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24 Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.“ Heißt: „Jeder Fahrer muss eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (Wochenruhezeit) von mindestens 45 Stunden einlegen. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen kann eine der beiden Wochenruhezeiten auf mindestens 24 Stunden verkürzt werden (vergleiche Art. 8 Abs. 6 VO (EG) 561/2006). Diese verkürzte Wochenruhezeit muss bis zum Ende der darauf folgenden dritten Woche ausgeglichen werden. Dabei müssen die fehlenden Stunden, die bis zu den 45 Stunden der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit fehlen, kompensiert werden, indem sie an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden angehängt werden.“
(Quelle: https://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/FAQUnterthemen/Fahrpersonalrecht_faq_node.html (09.07.2018))
In diesem Ruhe-Zeitraum kann der Fahrer frei über seine Zeit verfügen. Vorgeschrieben wird nur, wie lange und wie diese Zeitspanne genutzt werden muss...
Welche Vorschriften müssen beachtet werden?
Nach der neuen Vorschrift muss die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit künftig an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit verbracht werden – was genau eine „geeignete Schlagmöglichkeit“ ausmacht, ist nicht definiert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in der Regel vor allem Hotels, Motels und Pensionen sowie angemietete Wohnungen die entsprechenden Anforderungen erfüllen.
Und bei Nicht-Beachtung?
Sowohl der Fahrer als auch der Unternehmer bzw. der Halter des Fahrzeuges müssen bei einem Verstoß ein entsprechend festgelegtes Bußgeld zahlen. Der Fahrer, da er die allgemeine Straßenverkehrssicherheit gefährdet, der Halter/ Unternehmer, da dieser verpflichtet ist, die Planung entsprechend anzupassen. Im Fall der Fälle kann dem Fahrer das Weiterfahren untersagt werden bis dieser die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit entsprechend nachgeholt hat.
Quelle: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Faltblaetter/Info_Blatt_DE.html (09.07.2018)
Für eine kleine Pause zwischendurch haben wir hier für Sie ein paar der schönsten Rastplätze auf Deutschlands Straßen.
- Wer seine Pause für etwas sportliche Aktivität nutzen möchte, ist beim Autohof Lohfeldener Rüssel an der A7, Ausfahrt Kassel, an der richtigen Stelle...
- Den Blick einfach mal schweifen lassen, kann man an der Autobahnraststätte Aussichtspunkt Moseltal an der A61 hinter Koblenz. Mit Aussicht auf das wunderschöne Moseltal und die Weinterrassen...
- Einen ebenfalls tollen Ausblick kann man bei in Irschenberg Süd an der A8 kurz hinter München. Ein beeindruckendes Alpenpanorama mit bayrischem Flair...
- Mal was ganz anderes – die Kunst-Raststätte Illertal Ost an der A7 vor Memmingen. Hier lässt sich die Pause mit etwas Kultur füllen...
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Quelle: https://www.hrs.de/hotel/unterwegs/clever-reisen/tipps-geschaeftsreise/die-besten-10-raststaetten-deutschlands-fuer-berufspendler/ (09.07.2018)